CVRIA erlaubt Österreich, über seine Glücksspielgesetze zu bestimmen
09 November 2018 | Christin AchenDer Europäische Gerichtshof (EuGH), oberste Instanz des Gerichtshofes der Europäischen Union (CVRIA), überlässt es in seinem Beschluss vom 09. September 2018 (der am 05. November 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich wurde) dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, zu bestimmen, ob eine glücksspielrechtliche innerstaatliche Monopolregelung im Hinblick auf Artikel 56 AEUV als kohärent anzusehen ist, in diesem Sinne also quasi auch, ob die Online Casino und Glücksspiel Gesetze in Österreich gegen die geltenden EU-Verordnungen verstoßen.
Es handelt sich um die jüngste Entscheidung in einem Fall, der bereits 2012 von Robert Pfleger vorgelegt wurde. Pfleger stellte schon damals das Glücksspielgesetz in Österreich in Frage, wo es nach wie vor ein sehr strenges Glücksspielmonopol gibt, und wollte quasi überprüfen lassen, ob die geltenden Österreichischen Glücksspielverordnungen nicht in Widerspruch zum Artikel 56 AEUV des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (der sogenannten „Dienstleistungsfreiheit“) stehen würden, ob sie also „grundrechtskonform“ seien oder nicht.
Ein Rechtsstreit
Die Rechtssache Pfleger wurde 2012 eröffnet, nachdem die Österreichischen Behörden diverse Spielautomaten im Besitz von Robert Pfleger und seiner Geschäftspartner konfisziert hatten. Denn in Einklang mit der geltenden Glücksspielprävention verbietet Österreich den freien Handel mit Glücksspielen und erlaubt stattdessen Spielautomaten nur mit einer staatlichen Konzession. Die in der Tschechischen Republik hergestellten Automaten waren in mehreren Gasthäusern und Tankstellen ohne die erforderliche Konzession aufgestellt worden. Laut Artikel 56 AEUV des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der sogenannten „Dienstleistungsfreiheit“, sind „Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU für andere Mitgliedsstaaten“ aber verboten. Und in den jüngsten Urteilen des EuGHs fallen auch grenzüberschreitende Glücksspiel Services in den Geltungsbereich von Artikel 56 AEUV, sie gelten also als Grundfreiheit. Der EuGH hat jedoch entschieden, dass die derzeitig gültigen Verordnungen zur Glücksspielprävention in Österreich laut EU Gesetz rechtlich zulässig sind, diese Gesetze nur nicht konsequent durchgesetzt würden. Statt vermehrt der Bekämpfung von Spielsucht und Kriminalität zu dienen, werden die Gesetze wohl eher als lukrative Einnahmequelle für den Staat benutzt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union ließ nun also verlauten, dass die Verantwortung, was die Begründung von Argumenten in Bezug auf die strengen Glücksspielgesetze in Österreich und den dortigen Mangel an Lizenzen für grenzüberschreitende Betreiber angeht, bei den Österreichischen Behörden verbleibt.
Der Österreichische Markt
In der Österreichischen Glücksspiel Industrie werden mittlerweile jährliche Einnahmen in Milliardenhöhe erzielt (2017 waren es schon fast 1,7 Milliarden EUR). Laut einer von Kreutzer, Fischer & Partner alljährlich durchgeführten Studie hat der Online Bereich dieses Jahr zwar erst einen noch eher bescheidenen Marktanteil von 16 % erreicht (bei Sportwetten dafür fast 44 %), gilt aber mit einem zuletzt festgestellten Wachstum von 11 % im Vergleich zum Vorjahr als der am schnellsten wachsende Sektor der gesamten Glücksspiel Industrie. 2016 stieg der Bruttospielertrag des Online Markts bereits um 25 Prozent auf 254 Millionen EUR.
Obwohl das Österreichische Gesetz den Glücksspiel Unternehmen mit Sitz in Österreich auch erlaubt, Online Services anzubieten, dürfen diese Anbieter aber auch nur die Österreichischen Staatsbürger damit versorgen. Derzeit darf in Österreich nur der teilstaatliche Casinos-Austria- Konzern auf seiner Seite win2day Online-Glücksspiel anbieten, dazu berechtigt ihn die vom Finanzministerium vergebene Lottolizenz. Die zahlreichen anderen Anbieter wie bet-at-home oder bwin operieren im Graubereich. Auf vielen Websites können die Kunden auch Sportwetten abschließen. Denn diese fallen in Österreich nicht unter das Glücksspielmonopol, sind also erlaubt.
Wenn man nun aber bedenkt, dass knapp 60 % der Online Glücksspiel Anbieter nicht lizensiert sind, wäre es für die Österreichischen Aufsichtsbehörden wohl doch von Vorteil, auch Lizenzen an Unternehmen aus anderen EU Mitgliedsstaaten zu vergeben.
Obwohl die Österreichische Regierung für ihr strenges Management heftig kritisiert wurde, hat man sich dort entschlossen, die bestehenden Verordnungen sogar noch zu verhärten. Geplant sind nämlich sogenannte Internetsperren: Würde ein dementsprechendes Gesetz verabschiedet, wären Internetanbieter in Zukunft dazu verpflichtet, Online Glücksspiel Betreiber ohne gültige Österreich Lizenz einfach abzublocken, damit diese ihren Service den Österreichischen Spielern nicht mehr anbieten können. Ein passender Gesetzesentwurf wurde schon im Feber diesen Jahres vorgelegt, aber aufgrund technischer Schwierigkeiten wieder zurückgezogen.