IBIA kritisiert Niederösterreichs neues Wettgesetz
19 September 2019 | Christin AchenDie International Betting Integrity Association (IBIA), einer der führenden Industrie- und Handelsverbände für Online Glücksspiel in Europa, will verhindern, dass ein in Österreichs flächenmäßig größtem Bundesland neu geplantes Wettgesetz in Kraft treten kann.
Laut dem Gesetzesentwurf der niederösterreichischen Landesregierung, der vergangenen August der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, sollen Erstantragssteller bald eine auf 2 Jahre beschränkte Bewilligung für Sportwetten erhalten, während erneuerte Bewilligungen für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren erteilt werden können. Virtuelle Sportwetten werden auch weiterhin erlaubt sein, allerdings nur, wenn sie nicht auf den Aufzeichnungen echter Matches basieren. Neuere Wettarten, wiez. B. Wetten auf einen Wahlausgang oder Vorhersagen im Entertainmentbereich, sollen nicht mehr zugelassen sein. Bei Live Wetten kann nur noch auf Spieler bzw. Mannschaften gesetzt werden, die das nächste Tor oder den nächsten Punkt machen, sowie auch auf das Endergebnis einer Partie und den Punktestand zur Halbzeit. Der Höchsteinsatz wird dabei auf 350 € festgesetzt. Als Auslöser für das Gesetzesvorhaben gilt das verstärkte Aufkommen von internationalen Online Buchmachern, deren Geschäfte nach Ansicht der Kontrollbehörden in den derzeit gültigen, noch aus den 1970er Jahren stammenden Gesetzen, nicht ausreichend geregelt seien.
In Vertretung der Hauptakteure
Die IBIA, welche unter anderem auch solche europäischen Glücksspielbetreiber wie GVC Holdings, Flutter Entertainment und die Kindred Group repräsentiert, stellt im Zuge ihrer Kritik die folgenden geplanten Neuerungen in Frage: Erstens seien Online Betreiber bei einer auf 2 Jahre beschränkten Lizenz gegenüber den landbasierten Anbietern in Niederösterreich stark benachteiligt, weil Letzteren eine Verlängerung ihrer Lizenz auf bis zu 10 Jahre gewährt werden könne. Gleichzeitig sei eine auf 2 Jahre beschränkte Sportwetten-Lizenz für “langfristige Investitionen äußerst unattraktiv”. Als Gegenbeispiel werden die entsprechenden zeitlich unbeschränkten Lizenzen in Großbritannien genannt sowie auch Sportwetten-Lizenzen in Spanien, Dänemark oder Schweden, die eine Laufzeit von 5 bis 10 Jahren haben.
Auch die geplanten Einschränkungen beim Live Wetten seien ungerechtfertigt. Darüber hinaus wäre der geplante Höchsteinsatz von 350 € eine “willkürliche und nicht erwiesene Restriktion”, und es würde keinerlei Anhaltspunkte dafür geben, dass ein fehlendes Limit bei Sportwetten (wie etwa in Großbritannien oder Spanien) zu einer erhöhten Gefahr für Spielsucht führen würde.
Nicht in Einklang mit den EU-Gesetzen
Zusammengefasst sind die neu geplanten Rechtsvorschriften in Niederösterreich aus Sicht der IBIA „willkürlich“ festgesetzt und daher nicht mit dem höher angesiedelten EU-Recht vereinbar, weshalb sie auch keine Gültigkeit erlangen sollen. Man glaubt bei der IBIA außerdem, dass die geplanten Regelungen allenfalls zu einem Anstieg der Wettgeschäfte von unlizenzierten Buchmachern führen werden, und stellt den Niederösterreichern in Aussicht, notfalls den Rechtsweg zu beschreiten und das EU-Gericht in Straßburg aufzurufen, sich mit diesem Fall zu beschäftigen.
Weil sich unlizenzierte Wettanbieter nicht an Einsatzlimits oder zeitliche Befristungen gebunden fühlen, würden sie vielen Spielern Vorteile bieten. Deshalb stellt der Verband in einer Prognose die Behauptung auf, dass im Jahr 2024 lediglich 37 % des Online Wettgeschäfts in Niederösterreich über legale Anbieter fließen wird. Zum Vergleich: In Dänemark beträgt diese Rate 95 %.
Im Hinblick auf die anderen Entscheidungen im aktuellen Gesetzentwurf begrüßt die IBIA die geplante Überarbeitung der 1978 eingeführten Rechtsvorschrift für Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher in Niederösterreich, und stimmt zu, dass viele dieser Veränderungen längst überfällig gewesen seien.