Niederösterreicher aktualisieren ihre Sportwettengesetze
20 August 2019 | Christin AchenDie Niederösterreicher haben diesen Juni ihre für Sportwetten gültigen Gesetze aktualisiert, zum immerhin siebten Mal seit 2001. Im August sind diese neuen Verordnungen der Europäischen Kommission vorgelegt worden.
Laut Berichten beinhaltet die aktuelle Vorlage eine umfassende Überarbeitung der 1978 eingeführten Rechtsvorschrift für Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher. Davon sind unter anderem auch Online Buchmacher sowie Wettterminals in Restaurants, Tabaktrafiken und ähnlichen Einrichtungen betroffen.
Durch das neue Gesetz werden auch gewisse Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt, die 2018 in Österreich noch nicht vollständig von der Bundesregierung bzw. den Landesregierungen übernommen worden waren.
Was in dem Gesetz steht
Neben vielen anderen Dingen sind in dem neuen Sportwettengesetz auch der Ablauf bzw. die Bedingungen für eine Bewilligung der Landesregierung Niederösterreich, die Sorgfaltspflichten gegenüber Wettkunden und Angestellten, bestimmte Marktlimits sowie die Vorschriften für Gebühren und Steuern geregelt.
Erstantragssteller können ab jetzt eine auf 2 Jahre beschränkte Bewilligung für Sportwetten erhalten, während erneuerte Bewilligungen für bis zu 10 Jahren erteilt werden können. In den neuen Lizenzen wird auch genau definiert, welche Services in welchem Zeitraum an welchen Orten bzw. auf welchen Websites angeboten werden. Bei Erteilung einer Bewilligung wird auch bestimmt, ob der Betreiber eine Erlaubnis zum Aufstellen von Wettterminals erhält und wo solche Automaten stehen dürfen. Änderungen sind unverzüglich bekanntzugeben und müssen von der Landesregierung genehmigt werden.
Das neue Gesetz erlegt auch den Märkten, die ein Buchmacher bedienen kann, gewisse Beschränkungen auf. Virtuelle Sportwetten sind erlaubt, aber nur, wenn sie nicht auf den Aufzeichnungen von echten Matches basieren. Neuere Wettarten, wie z. B. Wetten auf einen Wahlausgang oder Vorhersagen im Entertainmentbereich, sind nicht mehr zugelassen. Bei Live Wetten kann nur noch auf Spieler bzw. Mannschaften gesetzt werden, die das nächste Tor oder den nächsten Punkt machen, sowie auch auf das Endergebnis einer Partie und den Punktestand zur Halbzeit. Als Höchsteinsatz wurde dabei eine Summe von € 350 festgesetzt.
Spieler- und Mitarbeiterschutz
Der neue Gesetzesbeschluss der niederösterreichischen Landesregierung, der der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, beinhaltet auch eine stärkere Sorgfaltspflicht gegenüber Wettkunden und Angestellten. Das bei Buchmachern eingestellte Personal muss ab jetzt ein Training absolvieren, das in Partnerschaft mit einer Organisation für Spielerschutz durchgeführt wird. Das Training soll sich sowohl einer angemessenen Kundeninteraktion widmen als auch der Bewahrung der Angestellten vor Spielsucht.
Die Buchmacher müssen sicherstellen, dass den Wetttreibenden eine Reihe an möglichen Hilfeleistungen zur Verfügung stehen. Zu diesen Hilfen gehören etwa die Option zur Selbstsperre, Therapie, Sperren von Websites und Wettlokalen sowie auch die Sperre von Spielerkonten. Wettkunden müssen mindestens 18 Jahre alt sein und deren Identität muss auf der Grundlage von glaubwürdigen Dokumenten festgestellt werden. Darüber hinaus umfasst die erwähnte Sorgfaltspflicht auch eine kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, die ein Betreiber mit einem Wettkunden eingeht.